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   FG Niedersachsen, 19.09.2007 - 12 K 334/05   

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FG Niedersachsen, 19.09.2007 - 12 K 334/05 (https://dejure.org/2007,18784)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.09.2007 - 12 K 334/05 (https://dejure.org/2007,18784)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. September 2007 - 12 K 334/05 (https://dejure.org/2007,18784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auftragsprüfung - Wirksamkeit und Bindungswirkung einer ohne Mitwirkung des beauftragenden Finanzamts zustande gekommenen tatsächlichen Verständigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 195 S. 3 AO; § 177 Abs. 1 BGB; § 184 Abs. 1 BGB
    Anforderungen an die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung; Vertretung eines Steuerpflichtigen durch einen Steuerberater aufgrund einer Anscheinsvollmacht oder Duldungsvollmacht im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung mit einer Finanzbehörde

  • Judicialis

    AO § 195 S. 3; ; BGB § 177 Abs. 1; ; BGB § 184 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 194; AO § 195; BGB § 242
    Tatsächliche Verständigung; Bindungswirkung - Wirksamkeit und Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit und Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung; Vertretung eines Steuerpflichtigen durch einen Steuerberater aufgrund einer Anscheinsvollmacht oder Duldungsvollmacht im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung mit einer Finanzbehörde

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 180
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2007 - 12 K 334/05
    Die Bindungswirkung einer derartigen Vereinbarung setzt voraus, dass sie sich auf Sachverhaltsfragen --nicht aber auf Rechtsfragen-- bezieht, der Sachverhalt die Vergangenheit betrifft, die Sachverhaltsermittlung erschwert ist, auf Seiten der Finanzbehörde ein für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständiger Amtsträger beteiligt ist und die tatsächliche Verständigung nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt (BFH-Urteile vom 31. Juli 1996 - XI R 78/95, BStBl II 1996, 625, unter II.2.a;vom 7. Juli 2004 - X R 24/03, BStBl. II 2004, 975).

    (1) Auf Seiten des Beklagten ist eine tatsächliche Verständigung nur wirksam, wenn ein für die Einkommensteuerfestsetzung des Klägers zuständiger Amtsträger unmittelbar beteiligt war (BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 - X R 24/03, BStBl. II 2004, 975 m.w.N.).

    (a) Grundsätzlich wird von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zwar die Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung verneint, wenn nur die Amtsbetriebsprüfungstelle und nicht auch ein für die Festsetzung zuständiger Amtsträger beteiligt ist (BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BStBl. II 2004, 975 m.w.N.; Klein/Rüsken, Kommentar zum AO, 9. Aufl. München 2006, § 162 Rz. 32).

    Ein etwaiger Fehler der sachlichen Zuständigkeit würde so in Anwendung des Rechtsgedankens der §§ 177 Abs. 1, 184 Abs. 1 BGB durch nachträgliche konkludente Genehmigung (einer schwebend unwirksamen Vereinbarung) geheilt (so Seer in Tipke/Kruse, Kommentar zu AO, Vor § 118 Rz. 24, ders., Verständigungen im Steuerverfahren, Habil. Köln 1996, S. 325, 344.; ders., Betriebs-Berater --BB-- 1999, 78, 82; Offerhaus, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2001, 2093, 2095; Fittkau, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2003, 231; Buciek, DStZ 1999, 389, 397; Dannecker, FS Schmitt Glaeser, 371, 381; offen gelassen im BFH-Urteil vom 25. November 1997 - IX R 47/94, BFH/NV 1998, 580 und BFH-Urteil vom 7.7.2004 - X R 24/03, BStBl. II 2004, 975).

    Es wird von Seiten des Senats zwar als zutreffend erachtet, dass das Veranlagungs-Finanzamt an die Feststellungen des Prüfungs- und Strafsachen-Finanzamtes grundsätzlich nicht gebunden ist und hiervon bei der Steuerfestsetzung abweichen kann (so ausdrücklich Seer, Verständigungen im Steuerverfahren, Habil. Köln 1996, S. 325, 338; so lag auch der Sachverhalt im BFH-Urteil vom 7.7.2004 - X R 24/03, BStBl. II 2004, 975).

  • BFH, 06.02.1991 - I R 13/86

    Eine "tatsächliche Verständigung" ist als Vereinbarung über eine bestimmte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2007 - 12 K 334/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH folgt aus dem Grundsatz von Treu und Glauben, dass sich die Beteiligten an einer zulässigen und wirksamen tatsächlichen Verständigung festhalten lassen müssen (BFH-Urteile vom 6. Februar 1991 - I R 13/86, BStBl II 1991, 673, unter II.2.d, undvom 12. August 1999 - XI R 27/98, BFH/NV 2000, 537, unter II.3.).

    Es kann deshalb nicht darauf ankommen, ob der Vertreter mit dem Kläger die Prüfungsergebnisse noch intern erörtern wollte oder tatsächlich erörtert hat oder ob der in Vertretung handelnde Steuerberater - ohne diesen Vorbehalt zu äußern - davon ausgegangen ist, dass die von ihm als Vertreter unterschriebene tatsächliche Verständigung bis zu einer Unterzeichnung durch den Kläger selbst lediglich vorbereitenden Charakter hat und nur schwebend unwirksam ist (vgl. BFH-Urteil vom 6. Februar 1991 - I R 13/86, BStBl. II 1991, 673, unter II.3.a).

  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2007 - 12 K 334/05
    Die Bindungswirkung einer derartigen Vereinbarung setzt voraus, dass sie sich auf Sachverhaltsfragen --nicht aber auf Rechtsfragen-- bezieht, der Sachverhalt die Vergangenheit betrifft, die Sachverhaltsermittlung erschwert ist, auf Seiten der Finanzbehörde ein für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständiger Amtsträger beteiligt ist und die tatsächliche Verständigung nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt (BFH-Urteile vom 31. Juli 1996 - XI R 78/95, BStBl II 1996, 625, unter II.2.a;vom 7. Juli 2004 - X R 24/03, BStBl. II 2004, 975).
  • BFH, 12.08.1999 - XI R 27/98

    Jahr

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2007 - 12 K 334/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH folgt aus dem Grundsatz von Treu und Glauben, dass sich die Beteiligten an einer zulässigen und wirksamen tatsächlichen Verständigung festhalten lassen müssen (BFH-Urteile vom 6. Februar 1991 - I R 13/86, BStBl II 1991, 673, unter II.2.d, undvom 12. August 1999 - XI R 27/98, BFH/NV 2000, 537, unter II.3.).
  • BFH, 25.08.2006 - VIII B 13/06

    NZB: materielle Richtigkeit, grundsätzliche Bedeutung, Übergehen von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2007 - 12 K 334/05
    Zu einem späteren Zeitpunkt können die Beteiligten von ihrer abgegebenen Erklärung nicht wieder abrücken (BFH-Beschluss vom 25. August 2006 - VIII B 13/06, BFH/NV 2006, 2122).
  • BFH, 25.11.1997 - IX R 47/94

    Rechtmäßigkeit der Ansetzung der Kostenmiete als Mietwert für die selbstgenutzte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2007 - 12 K 334/05
    Ein etwaiger Fehler der sachlichen Zuständigkeit würde so in Anwendung des Rechtsgedankens der §§ 177 Abs. 1, 184 Abs. 1 BGB durch nachträgliche konkludente Genehmigung (einer schwebend unwirksamen Vereinbarung) geheilt (so Seer in Tipke/Kruse, Kommentar zu AO, Vor § 118 Rz. 24, ders., Verständigungen im Steuerverfahren, Habil. Köln 1996, S. 325, 344.; ders., Betriebs-Berater --BB-- 1999, 78, 82; Offerhaus, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2001, 2093, 2095; Fittkau, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2003, 231; Buciek, DStZ 1999, 389, 397; Dannecker, FS Schmitt Glaeser, 371, 381; offen gelassen im BFH-Urteil vom 25. November 1997 - IX R 47/94, BFH/NV 1998, 580 und BFH-Urteil vom 7.7.2004 - X R 24/03, BStBl. II 2004, 975).
  • FG Niedersachsen, 06.10.2021 - 9 K 188/18

    Erlass von zu Ungunsten des Schuldners geänderten Bescheiden über die gesonderte

    Zwar gibt die Schlussbesprechung oftmals den Anlass und Rahmen zum Abschluss einer tatsächlichen Verständigung (BFH-Urteil vom 6. Februar 1991 I R 13/86, BStBl II 1991, 673, unter II. 2.b; Niedersächsisches FG, Urteil vom 19. September 2007 12 K 334/05, EFG 2008, 180); als Mittel der Verfahrensbeschleunigung kann sie jedoch in jedem Verfahrensstadium getroffen werden (BFH, Urteil vom 7 20. Juni 2018 X R 17/17, BFH/NV 2019, 97; FG Nürnberg, Urteil vom 8. Juni 2010 2 K 1121/2009, juris; Hilgers-Klautzsch in: Kohlmann, Steuerstrafrecht, 72. Lieferung 09.2021, § 385, Rn 1296).
  • FG Düsseldorf, 19.09.2016 - 15 K 4018/13

    Abgabenordnung: Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

    Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 19.09.2007 12 K 334/05, EFG 2008, 180, entschieden, dass bei einer sog. veranlagenden Betriebsprüfung das BP-Finanzamt auch befugt ist, mit dem Steuerpflichtigen ohne Beteiligung des beauftragenden Finanzamts eine tatsächliche Verständigung abzuschließen.
  • FG Niedersachsen, 20.11.2012 - 15 K 268/10

    Erteilung von geänderten Bescheiden durch das Finanzamt auf der Grundlage

    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass tatsächliche Verständigungen auch im Rahmen einer Schlussbesprechung nach einer Außenprüfung getroffen werden können (BFH-Urteil in BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673, unter II. 2. b; siehe auch Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts - FG - vom 19. September 2007 12 K 334/05, EFG 2008, 180).
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